Kinderschutz - Aufruf an alle Vereine

Datum: 25.04.2012

Im Jahr 2008 gab es rund 14.000 angezeigte Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern zwischen 6 und 12 Jahren. Zudem gehen Experten von einer hohen Dunkelziffer aus. Rund die Hälfte der Straftäterinnen und Straftäter sind Vertrauenspersonen aus dem sozialen Umfeld der Opfer. Nur in 6% der Fälle sind die Täter dem Opfer unbekannt. Das erklärt auch den hohen Anteil nicht zur Anzeige gebrachter Fälle. Die Relation von Anzeigen zu Verurteilungen in diesem Bereich beträgt 8:1 (vgl.: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes von 2009). Spezielle statistische Angaben für sexuelle Übergriffe in Sportvereinen gibt es nicht. Aber: Millionen Kinder und Jugendliche sind uns bundesweit in den Sportvereinen anvertraut. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen. Prävention und Intervention ist aus diesem Grund unerlässlich.

Zum 1. Januar 2012 ist ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Im Bericht des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch der Bundesregierung und im Kinderschutzgesetz wird der Anspruch erhoben, dass alle gesellschaftlichen Institutionen verstärkt Anstrengungen unternehmen und wirksame Maßnahmen ergreifen sollen, um sexuelle Übergriffe auf Kinder möglichst zu verhindern. Damit sind auch Sportvereine und Sportverbände gemeint.

Der LSB Berlin und die Sportjugend Berlin haben 2010 eine Erklärung zum Kinderschutz vorgelegt. Die Erklärung in Form einer Selbstverpflichtung haben inzwischen über 20 Sportverbände und mehr als 100 Sportvereine in Berlin unterzeichnet. Der BTFB ist Erstunterzeichner der Kinderschutzerklärung und bereits 56 BTFB-Vereine haben sich der Erklärung angeschlossen. Mit 28.400 Kindern und Jugendlichen in unseren 295 Turn- und Freizeitsportvereinen haben wir auch eine ganz besondere Verantwortung und fordern alle BTFB-Vereine auf, sich zu diesem wichtigen Thema zu informieren und die Erklärung ebenfalls zu unterzeichnen.

Auf der Internetseite www.kinderschutz-im-sport-berlin.de finden Sie viele Materialien und zahlreiche Hintergrundinformationen. Hier werden Empfehlungen zur Unterzeichnung der Kinderschutzerklärung und zum Umgang mit polizeilichen Führungszeugnissen gegeben als auch Merkblätter zu gesetzlichen Hintergründen sowie Tipps zum Umgang mit diesem sensiblen Thema bereitgestellt. Der hier ebenfalls zu findende Handlungsleitfaden der Sportjugend Berlin bietet zudem eine umfassende Grundlage zur Bearbeitung des Themas. Diese Arbeitsmaterialien beschäftigten sich detailliert mit Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport und enthalten konkrete Tipps zur organisatorischen Umsetzung in Vereinen und Verbänden.

Gerne stehen Ihnen für weitere Fragen und Informationen die Kinderschutzbeauftragte des BTFB, Liane Kijewski (kinderschutzbeauftragte@btfb.de) oder die Kinderschutzbeauftragte von LSB / SJB, Iris Jensen (iris.jensen@sportjugend-berlin.de) zur Verfügung.



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