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Zentrale Prüfstelle Prävention

Datum: 17.03.2014

Seit 1.Januar 2014 gibt es eine „Zentrale Prüfstelle Prävention“, die bundesweit im Auftrag der beteiligten Krankenkassen und Krankenkassenverbände Präventionskurse hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit gemäß §20 Abs. 1 SGB prüft.

 

Dieser Kooperationsgemeinschaft gehören der Verband der Ersatzkassen (VedK), die Betriebskrankenkassen(BKK Dachverband, IKK, BIG direkt gesund, Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirte, Forsten und Gartenbau an.

 

Um sicherzustellen, dass der bezuschusste Präventionskurs allen gesetzlichen Qualitätsanforderungen gerecht wird, sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, die Kursanbieter, insbesondere deren Qualifikation, Leistungsnachweise und Trainermanuale zu überprüfen. Die Prüfergebnisse werden von allen Krankenkassen anerkannt und können im positiven Fall bezuschusst werden.

 

Was haben die Vereine zu tun?

 

Der DTB hat eine Vereinbarung mit der Zentralen Prüfstelle Prävention(ZPP) abgeschlossen. Wir als BTFB stellen alle von uns zertifizierten Angebote in die Gymnet-Datei des DTB. der diese Datei der ZPP übermittelt. Das wird ab 1.04.2014 passieren, so dass die Vereine keine weiteren Schritte unternehmen mussen.

 

Die Vereine brauchen ihre Angebote somit nicht selbst in die Datenbank einpflegen.



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