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Vereine für Inklusion öffnen

Datum: 20.03.2020

Wie kann man sich als Verein für Inklusion öffnen? Inklusionscoach Pascal Vergin hat Maßnahmenvorschläge für Vereine erstellt, die genau diese Fragen behandeln.

 

1. Analyse der Vereinssituation
Stellen Sie sich als Verein erst einmal die Frage, ob Sie sich als Verein nicht schon nach außen hin als inklusiv präsentieren und alle Menschen seit jeher willkommen heißen. Weiter sollten Sie sich auch Ihre Mitglieder- und Funktionärsstrucktur genauer anschauen, ob Sie Menschen mit Einschränkungen, Behinderungen oder anderen besonderen Bedarfen bereits in Ihren Reihen zu schätzen wissen. Darüber hinaus ist auch eine Analyse der Vereinseigenen oder gemieteten Sportstätten als wichtig zu erachten. Hier sollten Sie nach der Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen, geistigen, Seh- und Hör- oder anderen Behinderungen bewerten.


2. Öffnung des Vereins der Inklusion
Als nächstes sollten Sie sich im Verein überlegen bzw. im Klaren darüber sein, welche Abteilungen/Gruppen Sie im Verein haben und wie deren aktuelle Struktur ist. Anschießend sollten Sie entscheiden, welche Abteilungen/Gruppen für alle Menschen zugänglich gemacht werden sollen. Dabei spielen oft auch Faktoren wie Leistungs- und Wettkampfsport, gesellschaftliche Umgebung des Vereins, Situation der Sportstätten/-räume eine wichtige Rolle. Sollte eine Abteilung/gruppe nicht inklusiv gestalten werden können, heißt es noch lange nicht, dass ausgeschlossen wird. Im Endeffekt sind alle Abteilungen inklusiv gestaltbar, aber auch von dem Möglichkeiten des Vereins abhängig. Die Gestaltung des Vereins zu einem inklusiven Verein sollte nicht überstürzt werden, sodass man auch mit erstmal nur einer Abteilung oder einer Gruppe einer Abteilung beginnen.


3. Qualifikationen der Übungsleiter
Des Weiteren können auch die jeweiligen Lizenzen/Qualifizierungen (sofern vorhanden) der Übungsleiter näher betrachtet werden. Wenn jedoch keine vorliegen oder abgelaufen sind, heißt es aber noch lange nicht, dass jener Übungsleiter nicht qualifiziert ist bzw. sei. Im Rahmen etwaiger Qualifizierungen, können Übungsleiter an Weiter-/Fortbildungen teilnehmen und sich das nötige Wissen aneignen. Die Kostenmodelle sind wie bei jeder Aus- und Weiterbildung, sodass entweder der Verein diese übernimmt, der Übungsleiter diese selbst trägt oder andere Vereinbarungen getroffen werden. Auch die Unterstützung von Förderpogrammen kann ersucht werden. Außerdem sollte auch immer der Kontakt zu den Übungsleitern gesucht werden, da die Möglichkeit bestünde, dass ein Übungsleiter (egal ob qualifiziert oder nicht) es sich nicht zutraut eine Gruppe anzuleiten, in der Menschen mit Behinderungen als Teilnehmer dabei sind. Zusätzlich sollte der Informationsfluss nicht bei den Übungsleitern ändern, sondern die gesamte Vereinslandschaft (auch die Mitglieder) über die Vorhaben des Vereins informiert werden.


4. Fördermöglichkeiten/Förderpogramme
Förderprogramme bzw. Fördermittel zu beantragen, kann ja eigentlich nie verkehrt sein. Dabei sollte auch beim Thema Inklusion nicht außer Acht gelassen werden, dass jene Mittel ebenso zweckgebunden sind wie andere. Sollten Sie im Verein Fördermittel benötigen, können Sie sich beim LSB (z.B. Vereinsförderung), bei den Ministerien oder anderen Institutionen wie bei der Aktion Mensch hinsichtlich der Förderung zunächst informieren. Im Vorfeld sollte herausgefunden werden, im welchen Bereich Fördermittel benötigt werden. Ob in der Barrierefreiheit, der Qualifizierung oder für die Umsetzung inklusiver Projekte innerhalb des Vereins. Ob der Verein Eigenanteile zahlen muss kommt auf die den Fördergeber und dessen Richtlinien an. Demnach muss hierbei individuell geschaut werden.



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