Neue Regelungen zu SportPro-Angeboten
Die Berliner Vereine und ihre Kursleiter/Innen bieten z.Z weit über 300 Kurse mit herausragendem Nutzen für die Gesundheit ihrer Teilnehmer/Innen an. Diese Kurse wurden vom Berliner Turn- und Freizeitsportbund (BTB) mit dem Gütesiegel SPORT PRO GESUNDHEIT zertifiziert und über den DTB dem DOSB gemeldet. Von dort erfolgte die Weiterleitung zur Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP).
Alle Kurse, die in dieser Datenbank aufgeführt wurden, sind bisher von den Krankenkassen gefördert worden; d.h. der/die Teilnehmer/In konnte einen Teil der Kursgebühren erstattet bekommen.
Diese Regelung endet zunächst zum 31.08.2016.
Ab dann werden anhand eines Schlagwortfilters alle Angebote, welche die ZPP aufgrund der Angebotstitel nicht dem Präventionsprinzip „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“ zuordnet, sondern sie entweder als Fitness-Sport einstuft, sie einen bestimmten Bezug auf bestimmte Organsysteme identifiziert oder dem Bereich Entspannungs-/Stressmanagement zuordnet, herausgefiltert und nicht in die Datenbank der ZPP übernommen.
Das heißt, dass viele Angebote, so wie wir sie heute noch haben, keinen Eingang mehr in die Liste finden.
Aerobic, Bauch-Beine-Po, Fatburner, Dance u.a.m. werden dem Bereich “Fitness” zugeordnet und deshalb nicht mehr gefördert. Angebote, wie Yoga, TaiChi, QiGong, werden dem Bereich Entspannungs-/Stressmanagement zugeteilt. Hier ist die Registrierung und Prüfung direkt durch die ZPP notwendig. Angebote, die in ihrem Titel einen Bezug zu einem Organ haben oder auf die Behebung eines speziellen Risikos abzielen (Beckenboden, Herz-Kreislauf, Rücken, Wirbelsäule, Sturzprophylaxe, Knie, Schulter u.a.m.) finden ebenso keinen Zugang mehr auf die Datenbank. Letzteres gilt bereits ab dem 01.01.2016
Die Übergangsfrist für die Bezuschussung gilt noch bis zum 31.08.2016. Bis zu diesem Zeitpunkt werden eingereichte Angebote von den Krankenkassen nicht herausgefiltert. Neue Antragsstellungen für das Gütesiegel SPORT PRO GESUNDHEIT sollten aber schon jetzt auf die geänderten Regelungen reagieren.
Die Beantragung des Gütesiegels ist natürlich weiterhin beim BTB über den bisher bekannten Weg möglich, wobei die oben genannten Punkte schon bei der Antragstellung berücksichtigt werden sollten.
Bernd Mies
BTB-Präsidiumsmitglied Gesundheitssport