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Die Aufgaben der Kinderschutzbeauftragten

Datum: 10.02.2022

Kinderschutzbeauftragte sollen die erste Anlaufstelle im Verein sein, wenn es um den Verdacht von Fehlverhalten bzw. Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen geht. Immer mehr Vereine erkennen die Notwendigkeit und benennen Kinderschutzbeauftragte. Der Einsatz von Vereinskinderschutzbeauftragten schafft durch die damit verbundene Erarbeitung und Implementierung von klaren Kinderschutzrichtlinien nicht nur ein Bewusstsein und Sicherheit im Verein, sondern sorgt auch für eine positive Außendarstellung.

 

Idealerweise gibt es zwei Kinderschutzbeauftragte im Verein – einen Mann und eine Frau. Es kostet immer Überwindung, sich an jemanden zu wenden; doch ist es für die Betroffenen etwas leichter, das Problem mit einer gleichgeschlechtlichen Person zu besprechen.


Mit einem Duo ist auch die gegenseitige Vertretung gesichert, sodass zu jeder Zeit ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin zur Verfügung steht.


Das Aufgabengebiet der Kinderschutzbeauftragten umfasst die Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt.


Dazu gehören:

  • Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder für das Thema „Kinderschutz“
  • Kontrolle und Dokumentation der erweiterten Führungszeugnisse aller TrainerInnen
  • Konzeption eines Kinderschutzkonzeptes zur Dokumentation aller Maßnahmen und Stärkung der positiven Außendarstellung
  • Teilnahme an Elternabenden und Trainerzusammenkünften
  • vereinsinterne Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Veranstaltungen zum Thema „Kinderschutz“
  • Sicherstellung der Kommunikationswege für TrainerInnen, SpielerInnen und Eltern
  • aktive Mitwirkung beim Aufbau eines Netzwerkes im Bezirk


Was sollten Vereinskinderschutzbeauftrage mitbringen?

  • Volljährigkeit und freiwilliges Engagement
  • einwandfreies erweitertes Führungszeugnis
  • entsprechende fachliche Eignung (ohne Fachkraftausbildung)
  • hohe Akzeptanz in der Vereinsführung und innerhalb der Jugendleitung
  • Bereitschaft zur Fortbildung
  • zeitliche Verfügbarkeit für ausgiebige Präsenz im Verein
  • Gewährleistung der telefonischen Erreichbarkeit, auch an Wochenenden und abends
  • breiter Bekanntheitsgrad unter den Vereinsmitgliedern
  • hohes Sensibilitätsbewusstsein
  • ruhige Vorgehensweise im Krisen- & Interventionsfall


Fragen rund um das Thema „Kinderschutz“ beantworten

Nicole Greßner: nicole.gressner@btfb.de

Caroline Sümnick: caroline.suemnick@btfb.de

kinderschutz@btfb.de, Tel.: 030 – 78 79 45 12

 

 



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